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Kanzlei für Steuerstrafrecht
bei Steuerhinterziehung & strafbefreiender Selbstanzeige


Befürchten Sie, dass die Steuerfahndung Sie überprüft oder ziehen Sie in Erwägung, sich selbst bei den Steuerbehörden anzuzeigen?

Harald Hotze, Fachanwalt für Strafrecht, und sein Team übernehmen Vertretungen im Steuerstrafrecht bundesweit. Sie bieten dabei einen Full-Service und überzeugen durch Verhandlungsgeschick, ergebnisorientiertes Handeln und fachliches Know-how. Die langjährige Erfahrung, Kompetenz und Effizienz garantieren Ihnen eine erfolgsorientierte Vertretung Ihrer Interessen - ganz gleich um welchen steuerstrafrechtlichen Sachverhalt es sich handelt.

Harald Hotze, Fachanwalt für Strafrecht, und sein Team widmen sich Ihnen mit Erfahrung, Wissen und Einsatzfreude.


Schwerpunkte im Steuerstafrecht:

  • Vertretung in Steuerstrafverfahren, bei Steuerfahndung oder Steuerhinterziehung :: Sichern Sie sich rechtzeitig ab und lassen sich juristisch beraten!

  • Strafbefreiende Selbstanzeige :: Keine Selbstanzeige ohne vorherige Beratung vom Experten für maximale Rechtssicherheit!

  • Verjährung von Steuerdelikten

  • Nicht erklärte Kapitaleinkünfte im Ausland

  • Steuerfahndung :: Beratung im Falle einer Durchsuchungsmaßnahme der Steuerfahndung

  • Schwarzgeld im Nachlass :: Beratung und Vertretung von Erben


Wichtig!


Machen Sie im Falle einer Durchsuchung der Steuerfahndung auf jeden Fall keine Angaben und schweigen Sie! Kontaktieren Sie uns sofort, damit wir in dieser frühen Phase des Verfahrens für Sie die Weichen richtig stellen können!

Fordern Sie uns – wir lösen Ihre Probleme!


Sie möchten einen Termin vereinbaren oder haben Fragen zum Arbeitsrecht? Dann freuen wir uns auf Ihren Anruf: (069) 348 765 21

Oder per Email: info@Hotze-Rechtsanwaelte.net


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Kompetente & freundliche Beratung
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Auch Samstags 10:00 bis 16:00 Uhr
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Rufen Sie uns gerne an • Mo. bis Fr. von 8 bis 20 Uhr und Sa. 10 bis 16 Uhr • Tel: (069) 348 765 21

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